Warum Betriebsanweisungen erstellen?

Betriebsanweisungen werden erstellt, um den Mitarbeitern direkt am Arbeitsplatz die Möglichkeit zu geben, vor Aufnahme der Arbeit nochmal nachzulesen, auf was beim Umgang mit der Betriebseinrichtung bzw. des Gefahrstoffes, zu achten ist.

Dies sorgt für eine erhebliche Reduzierung der Unfallgefahr.

Es gibt zwei Arten von Betriebsanweisungen:
1. Betriebseinrichtungen (blau)
2. Gefahrstoffe (orange)

Die Betriebseinrichtungen müssen regelmäßig auf aktuellen Stand überprüft und ggf. angepasst werden. Die überarbeitete Betriebsanweisung ist den Mitarbeitern bekannt zu machen.

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. 

Sie ist enthalten in 

• § 4 Arbeitsschutzgesetz, 

• § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, 

• § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, 

• § 9 Betriebssicherheitsverordnung, 

• § 2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1), 

• § 14 Gefahrstoffverordnung.