Warum eine Mitarbeiterunterweisung durchführen?

Die Mitarbeiter sind vom Unternehmer über die auftretenden Gefahren an den vorhandenen Arbeitsplätzen zu unterweisen und dies vor der erstmaligen  Aufnahme der Arbeit. 

Die Unterweisung ist zu dokumentieren und regelmäßig (mind. 1x pro Jahr) zu wiederholen. 

Änderungen an Arbeitsplätzen (z. B. neue Maschinen, Abläufe...) erfordern eine erneute Unterweisung, bevor an dem umgestalteten Arbeitsplatz die Arbeit aufgenommen wird.

Die Mitarbeiterunterweisung reduziert die Unfall-gefahr erheblich und der Unternehmer erlangt dadurch Rechtssicherheit.

Dies ist ein Ausschnitt aus dem dazugehörigen Vorschriftenwerk:

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention  

 § 4 Unterweisung der Versicherten

 § 4 (1)

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.