Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für sämtliches Handeln im Arbeits- und Gesundheits-schutz

Warum Gefährdungsbeurteilungen erstellen?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein sehr wirksames Werkzeug um die Gefahren, die am Arbeitsplatz vertreten sind, systematisch aufzuspüren. 

Grobablauf:                                                           Anhand von Gefährdungsfaktoren wird jeder Arbeitsplatz hinsichtlich vorhandenem Gefährdungs-potential durchleuchtet. Hat man die Gefährdungen ermittelt, wird das Risiko nach Ausmaß des Schadens und Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bewertet. Die Bewertung erfolgt nach einem Ampelsystem, dabei ist rot das höchste Risiko => sofortiges Handeln not-wendig, gelb => Handeln notwendig und grün => Schutzmaßnahmen sind ausreichend.

Diese Gefährdungen werden in die Gefährdungs-beurteilung übernommen, anschließend werden Schutz-ziele definiert, nun werden geeignete Maßnahmen gesucht und ergriffen um die Gefährdung in einen "grünen" Bereich zu bringen. 

Die zu ergreifenden Maßnahmen werden so wirtschaft-lich wie möglich gestaltet, um unnötige Kosten zu vermeiden. Auch die Umsetzung muss praktikabel sein, damit die Maßnahme von den Mitarbeitern akzeptiert und umgesetzt wird. Deswegen sollten die Mitarbeiter entsprechend eingebunden werden.

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das im Jahr 1996 erlassen wurde. Seit 1997 besteht die Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungen.

Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, wird als erstes die Gefährdungsbeurteilung verlangt und gesichtet.