Der Arbeitgeber ist, nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und der einschlägigen Arbeitsschutzbe-stimmungen sowie der Unfallverhütungs-vorschriften, für die Arbeitssicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich.
Bestehen Arbeitsschutzdefizite im Betrieb, kann dies unterschiedlichste Folgen haben. Einerseits können verschiedene Arten gesundheitliche Schäden oder negative Wirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden auftreten, andererseits können sich Arbeitsschutzdefizite betriebswirt-schaftlich negativ auswirken oder das Betriebsimage beeinträchtigen. Nur durch das Erkennen bzw. Aufdecken von Arbeitsschutzdefiziten können Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Minderung ergriffen werden, wie:
Wenn es in Ihrem Betrieb an der einen oder anderen Stelle Verbesserungs-potenzial oder Sicherheitslücken geben sollte, biete ich Ihnen gerne meine kompetente Unterstützung hinsichtlich Arbeitssicherheit an!
Steigern Sie Produktivität, Qualität sowie das Image Ihres Unternehmens durch Ihr Engagement im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Ein sicheres und angenehmes Arbeitsklima und somit eine höhere Motivation Ihrer Mitarbeiter ist ein wichtiger Aspekt auf diesem Weg. Ich begleiten Sie gerne und bieten Ihnen effiziente, praktikable und unternehmensspezifische Lösungen rund um Ihre Arbeitssicherheit.
Leistungsangebot
Wenn Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen benötigt werden sollte, können Sie mich gerne kontaktieren!