Wie sieht es in Ihrem Betrieb mit dem Arbeitsschutz aus? 

Der Arbeitgeber ist, nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und der einschlägigen Arbeitsschutzbe-stimmungen sowie der Unfallverhütungs-vorschriften, für die Arbeitssicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich.

Bestehen Arbeitsschutzdefizite im Betrieb, kann dies unterschiedlichste Folgen haben. Einerseits können verschiedene Arten gesundheitliche Schäden oder negative Wirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden auftreten, andererseits können sich Arbeitsschutzdefizite betriebswirt-schaftlich negativ auswirken oder das Betriebsimage beeinträchtigen. Nur durch das Erkennen bzw. Aufdecken von Arbeitsschutzdefiziten können Maßnahmen zu deren Beseitigung bzw. Minderung ergriffen werden, wie:

  • Verringerung von Gesundheits- und Verletzungsgefahren durch Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen sowie durch Einleitung wirksamer Maßnahmen zur Beseitigung.
  • Schärfung des Bewusstseins für Arbeitsschutz bei allen – von den Führungskräften bis zu den Mitarbeitern – durch Unterstützung und Förderung von gesundheits-fördernden Maßnahmen und durch regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen aus den Gefährdungs-beurteilungen.
  • Verringerung von Fehlzeiten durch angepasste Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzumgebung.
  • Verbesserte Qualität durch leistungsfähige und gesunde Mitarbeiter.
  • Erhöhung der Motivation durch Einbeziehung in der Entscheidung über Verbesserungsmaßnahmen.
  • Gesunde Mitarbeiter durch Förderung der Mitarbeiter.

Wenn es in Ihrem Betrieb an der einen oder anderen Stelle Verbesserungs-potenzial oder Sicherheitslücken geben sollte, biete ich Ihnen gerne meine kompetente Unterstützung hinsichtlich Arbeitssicherheit an!

Was spricht für einen überbetrieblichen Arbeitsschutz? 

  • Keine Mitarbeiterbindung
  • Kostenreduzierung (Vermeidung von Unfällen, Beschaffung sicherer Arbeitsmittel, Planung von Arbeitssystemen)
  • Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
  • Alles aus einer Hand
  • Breites Fachwissen
  • Regelmäßige und flexible Betreuung

 

Steigern Sie Produktivität, Qualität sowie das Image Ihres Unternehmens durch Ihr Engagement im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.

Ein sicheres und angenehmes Arbeitsklima und somit eine höhere Motivation Ihrer Mitarbeiter ist ein wichtiger Aspekt auf diesem Weg. Ich begleiten Sie gerne und bieten Ihnen effiziente, praktikable und unternehmensspezifische Lösungen rund um Ihre Arbeitssicherheit.

 

Leistungsangebot

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Durchführung von Gesamt- und themenspezifischen Betriebsbegehungen
  • Gefährdungs-/Belastungsanalyse
  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Erstellen von Gefahrstoff-Betriebsanweisungen
  • Erstellen von technischen Betriebsanweisungen
  • Erstellen von Aushängen
  • Durchführung von Unfallanalysen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Staplerfahrer- und Kranführerlehrgängen zur Erlangung des Stapler- bzw. Kranführerscheins
  • Überprüfung von Regalen nach DIN EN 15635
Auszüge aus Gesetzen und Vorschriften:                                 
Thema Gefährdungsbeurteilung! 

Wenn Hilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen benötigt werden sollte, können Sie mich gerne kontaktieren!

Auszüge aus Gesetzen und Vorschriften:                                        Thema Betriebsanweisungen! 

Wenn Hilfe bei der Erstellung von Betriebsanweisungen benötigt werden sollte, können Sie mich gerne kontaktieren!

Auszüge aus Gesetzen und Vorschriften:                                 
Thema jährliche Unterweisung!